
Förderung für Selbsthilfegruppen im Kreis Steinfurt
Förderung durch die Krankenkassen
Seit vielen Jahren unterstützen und fördern die gesetzlichen Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen die Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe durch immaterielle und finanzielle Hilfen. Ebenso unterstütz
Über die sog. Pauschalförderung können Selbsthilfegruppen z.B. für wiederkehrende Aufwendungen wie Raummiete, Büromaterialien, Werbemedien oder auch Seminare und Fortbildungen eine Förderung erhalten.
Anträge auf Pauschalförderung können bis zum 31. 3. eines jeden Jahres gestellt werden.
Aber auch einmalige, zeitlich begrenzte Vorhaben, wie zum Beispiel ein Selbsthilfetag, Jubiläum oder eine Aktivität mit Gesundheitsbezug, werden von den Krankenkassen unterstützt – dann im Rahmen der sog. Projektförderung.
Anträge auf Projektförderung können ganzjährig gestellt werden.
- Link zu allen Informationen und den Formularen der GKV Selbsthilfeförderung NRW.
Förderung durch den Kreis Steinfurt
Der Kreis Steinfurt fördert Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich.
Anträge auf Gewährung eines Zuschusses sind bis spätestens 01.06. des Antragsjahres schriftlich zu richten an:
Kreis Steinfurt
Amt für Soziales und Pflege
Vertragsmanagement
Tecklenburger Str. 10
48565 Steinfurt
Die Verwendungsnachweise sind bis spätestens 31.01. des Folgejahres einzureichen.
Den Antrag, den Verwendungsnachweis sowie einen Flyer mit allen wichtigen Informationen finden Sie rechts in den Quick Downloads. Weitere infos finden Sie auf der Homepage des Kreises Steinfurt.
Das Netzwerk Selbsthilfe und Ehrenamt berät und unterstützt in allen Fragen der Förderung von der Beantragung bis hin zum Verwendungsnachweis. (Kontakt)